SeaHelp erfragte beim kroatischen Innenministerium, was sich durch den Beitritt Kroatiens zum Schengen-Raum betreffend die Grenzkontrollen auf See geändert hat:

  • Eine Grenzkontrolle eines Sport- und Freizeitbootes ist nur bei Einreise aus einem Nicht-Schengenland (Drittland) notwendig. Konkret bedeute das, dass bei Booten, die beispielsweise von oder nach Slowenien oder Italien bzw. aus Spanien, Griechenland einreisen, keine Grenzkontrolle durchgeführt werden müssen.
  • Die Regelungen gelten ungeachtet dessen, dass internationale Gewässer überquert werden!
  • Das Verfahren bei einer Grenzkontrolle von Sport- und Freizeitbooten ist stets das Gleiche, ungeachtet der Bootsflagge.
  • Innerhalb des Schengenraums werden keine Crewlisten mehr benötigt – ausgenommen bei Crewmitgliedern aus sogenannten Drittländern.
  • Die Verpflichtung der Jahresvignette und der Kurtaxe bleibt bestehen.

Bei Törns, die küstennah an Drittländern vorbeiführen, können auf Grund des Risikos der illegalen Einwanderung in Einzelfällen Boots- und Personenkontrollen durchgeführt werden. Das gelte insbesondere bei „küstennaher Fahrt vorbei an Drittländern”, wie beispielsweise bei der „Einreise aus dem Mittelmeer (Spanien), der Ägäis (Griechenland) …, wenn das Boot in der Nähe von Drittländern (Albanien, Montenegro)“ fährt.