Laut einer Meldung der Firma SeaHelp hat das kroatische Marineministerium ein Gesetz erlassen, indem verordnet wurde, dass jeder Steuermann eines Wasserfahrzeuges eine in Kroatien anerkannte Bootsfahrberechtigung besitzen muss. In allen anderen Ländern kann der Skipper eine vertrauenswürdige Person mit der Steuerung des Schiffes beauftragen, wie auch bisher in Kroatien. Dieses neue Gesetz hätte massive Auswirkungen auf den Segelsport in Kroatien.
Ein Rechtsanwalt von unserem Segelclub hat die Rechtslage überprüft. Ohne gerichtliche Übersetzung des Originaltextes kann man jedoch keine gesicherte Rechtsauskunft geben.
Darüber hinaus haben wir uns an den Oesterreichischen Segelverband und einige bekannte Charterfirmen gewandt, wobei deren Empfehlung Schiffe mit zwei Steuerrädern zu chartern ist. Eines für den Skipper und eines für den Übenden…
Weitere Informationen gibt es unmittelbar nach geklärter Rechtslage.
Helmut Pleischl, Präsident
Braucht mein Autopilot auch eine Schiffsführerlizenz?
Wenn ich mal muß, darf ich mich dann treiben lassen?
Zum Müssen musst dann immer irgendwo festmachen 😉
Oder zumindest mit 2 Schiffen unterwegs sein. Dann kannst längsseits am anderen Schiff festmachen und der 2. Skipper steuert beide Schiffe.
Ich weh schon, für dieses Manöver wird’s bald eigene Kurse geben (wsl vom kroatischen Ministerium) LOL
Heute wurde mir von Clubmitgliedern mitgeteilt, dass im Bereich Istrien diesbezüglich gestraft wurde.
Helmut Pleischl, Präsident
Mir fällt als erster Ausweg ein: kroatisches Küstenpatent machen (incl. auch gleichzeitig Funk, keine Praxis nötig). Geht innerhalb von 2 Tagen z.B. in Graz. Und dann FB2 machen, so haben die Auszubildenden bereits eine gültige Lizenz 😉 .