Laut einer Meldung der Firma SeaHelp hat das kroatische Marineministerium ein Gesetz erlassen, indem verordnet wurde, dass jeder Steuermann eines Wasserfahrzeuges eine in Kroatien anerkannte Bootsfahrberechtigung besitzen muss. In allen anderen Ländern kann der Skipper eine vertrauenswürdige Person mit der Steuerung des Schiffes beauftragen, wie auch bisher in Kroatien. Dieses neue Gesetz hätte massive Auswirkungen auf den Segelsport in Kroatien.

Ein Rechtsanwalt von unserem Segelclub hat die Rechtslage überprüft. Ohne gerichtliche Übersetzung des Originaltextes kann man jedoch keine gesicherte Rechtsauskunft geben.

Darüber hinaus haben wir uns an den Oesterreichischen Segelverband  und einige bekannte Charterfirmen gewandt, wobei deren Empfehlung Schiffe mit zwei Steuerrädern zu chartern ist. Eines für den Skipper und eines für den Übenden…

Weitere Informationen gibt es unmittelbar nach geklärter Rechtslage.

Helmut Pleischl, Präsident