PYROTECHNIKAUSBILDUNG – P2 – Seenot Signalmittel
17.05.2025, 09:00 Uhr
Amstetten – Ferschnitz, Gasthaus Affengruber
III. OSYC Pyrotechnikkurs zur Erlangung eines Sach-/Fachkundenachweis für die Kategorie P2 – Seenot Signalmittel.
Der Kurs besteht aus einem ca 3 stündigen Theorieblock und einem mehrstündigen Praxisteil, bei dem jeder Kursteilnehmer unter fachkundiger Anleitung Seenot – Signalmittel „abfeuern“ wird.
Referent:
Der Amtssachverständige und Pyrotechnik-Fachbuchautor Thomas Csengel konnte erneut als Referent für diesen Kurs gewonnen werden.
Kosten:
€ 115,- inkl MwSt, Skriptum, Zertifikat und Teilnahmebestätigung, mit denen Ihr bei der für euch zuständigen Sicherheitsbehörde (wohnortzuständige Bezirkshauptmannschaft bzw Landespolizeidirektion) einen Pyrotechnikausweis für die Kategorie „P2 – eingeschränkt auf Seenotsignalmittel“ beantragen könnt.
(Vergleichbare Kurse werden von berechtigten Ausbildungsstätten üblicherweise zu deutlich höheren Kosten angeboten)
Anschließend sind die Teilnehmer berechtigt, bei der Behörde einen Pyrotechnikausweis (beschr. auf Seenotsignale) zu beantragen.
Anmeldung:
Anmeldungen bitte telefonisch bei Dominic ZEHETNER (OSYC RG Amstetten): 0676/3710757
Information zur Rechtslage:
Mit dem Seebrief werden dem Bootsbesitzer bei der Zulassung für den Fahrtenbereich II (=bis 20 SM), FB III (=bis 200 SM) und FB IV (=über 200 SM) als Seenot-Signalmittel
4 rote Fallschirmsignale
4 rote Handfackeln
4 weiße Handfackeln
1 Signalgeber oder Signalpistole, jeweils mit Signalmunition.
für Fahrtbereich 4 zusätzlich 1 Rauchboje
vorgeschrieben.
Informationen dazu finden sich gut zusammengefasst auf der Internetseite der NÖ Landesregierung:
http://www.noe.gv.at/noe/Schifffahrt/Seeschifffahrt.html
https://www.noe.gv.at/noe/Schifffahrt/SSB-Informationsblatt_Seebrief.pdf
Der österreichische Bootsbesitzer hat mindestens diese Signalmittel (sind persönlich mit dem Bescheid zum Seebrief vorgeschrieben) zu besitzen.
Internationale Ausrüstungsvorschriften sind zusätzlich zu beachten:
Quelle: Katalog Fa allroundmarin (Großhändler und Direktverkäufer)
Fallschirmsignalraketen fallen unter die Pyrotechnikkategorie P2.
Die weiteren Seenot-Signalmittel fallen in die bewilligungsfreie Kategorie P1.
Aufgrund einer EU-Richtlinie haben sich alle EU-Staaten verpflichtet die Pyrotechnikgesetze (diese Vorschriften sind in manchen Staaten in den Sprengmittelgesetzen oder ähnlich enthalten) einheitlich umzusetzen.
Für die Kategorie P2 ist ein Sach-/Fachkundenachweis = mindestens Pyrotechnikausweis für die Kategorie P2 – eingeschränkt auf Seenot-Signalmittel – zu erbringen. Mit diesem P2-Ausweis kann bei der Wohnsitzbehörde (BH oder LPD) ein Bewilligungsbescheid zum Besitz / Transport beantragt werden.
Seit 2018 findet man in den meisten Geschäften und Katalogen den Hinweis, dass diese P2 Artikel nur gegen Vorlage eines Pyrotechnikausweises verkauft werden dürfen – der Versandhandel ist verboten.
Zur Info – Pyrotechnikgesetz: https://www.ris.bka.gv.at/Pyrotechnikgesetz
Darüber hinaus haftet der Skipper bei Unfällen oder Verletzungen von Personen, wenn Sorgfaltspflichten nicht beachtet werden. Die Haftung bei Unfällen mit illegal besessenen oder veralteten (abgelaufenen) Seenotsignalmittel muss als problematisch angesehen werden.
Zusatz:
Bei der Praxisausbildung können wir auch abgelaufene Seenot-Signalmittel verwenden (nicht länger als 2-4 Jahre abgelaufen und tadelloser optischer Zustand). Sollte jemand solche Seenot-Signalmittel mitbringen ist dies dem Ausbildungsleiter zu melden.
Dominic Zehetner – OSYC Regionalgruppe Amstetten