Am 8. Mai 2020 erschien im BGBLA_2020_II_205 (siehe RIS) die seit 2 Jahren geplante neue JachtVO mit 14 Anlagen. Sie ist eine Zusammenführung der Bestimmungen des Jachtsports auf See im Seeschifffahrtsgesetz sowie der Jachtzulassungsverordnung, Seeschifffahrts-Verordnung und Jachtführung-Prüfungsordnung YachtPrO wobei die Bestimmungen der Jachtzulassung nahezu unverändert übernommen wurden. Die bisherigen Verordnungsteile betreffend die Regelungen über den Erwerb von Befähigungsausweisen werden in der neuen JachtVO zusammengeführt. Es gibt folgende wesentlichen Änderungen:
- Internationale Zertifikate werden zukünftig für Jacht mit Motorantrieb oder für Jacht mit Motor- und Segelantrieb ausgestellt.
- Eine theoretische Ergänzungsprüfung „Modul Motorantrieb“ ermöglicht die Erweiterung der bisherigen Zertifikate zur Führung von Segeljachten auf die neuen Zertifikate Jacht mit Motor- und Segelantrieb.
- Teilweise Verlagerung der Prüfungsinhalte betreffend Wetterkunde und Radar vom Fahrtenbereich 2 auf 3 und 4.
- Reduzierung der Seefahrterfahrung und Wegfall der Bordtage und Langstrecken für die Voraussetzung zur Zulassung für die praktischen Prüfung.
- Für den Praxisnachweis wird entweder ein Logbuch, eine vom Skipper unterfertigte Abschrift des Logbuchs oder eine Seemeilenbestätigung nach Anlage 9 anerkannt. Seemeilen als Skipper sind durch ein Logbuch nachzuweisen.
- Seemeilen auf Jachten mit Motor- und Segelantrieb gelten auch für die Praxisprüfung Jachten mit Motorantrieb.
- Für die Praxisprüfung Jachten mit Motor- und Segelantrieb kann auch ein Teil auf Motor- oder auf Segeljachten nachgewiesen werden.
- Die Maximalfrist zwischen praktischer und theoretischer Prüfung wurde von 24 Monate auf 36 Monate verlängert.
- Die Prüfungsfahrt für den Fahrtenbereich 4 hat eine Fahrtstrecke von mindestens 200 nm und eine Dauer von mindestens drei Tagen zu umfassen.
- Vereinfachungen für Voraussetzungen der Prüferlizenzen.
- Bisher bestandene Teilprüfungen Theorie nach JachtPrO müssen bis 31.12.2020 abgeschlossen werden.
- Abgeschlossene Theorieprüfungen nach JachtPro für Segeljacht und Motorjacht gelten auch für Jachten mit Motor- und Segelantrieb.
- Abgeschlossene Theorieprüfungen nach JachtPro nur für Segeljacht müssen um das Modul Motorantrieb erweitert werden.
- Bereits ausgestellte Zertifikate für Motorjacht können mit dem theoretischen „Modul Segelantrieb“ einer praktischen Prüfung und dem Nachweis der seemännischen Praxis des jeweiligen Fahrtenbereiches auf Jachten mit Motor- und Segelantrieb erweitert werden.
Als seemännische Praxis für Jacht mit Motor- und Segelantrieb benötigt man für den:
FB1 (3nm) – 50 nm + 1 Nachtansteuerung,
FB2 (20nm) – 500 nm + 3 Nachtfahrten und 3 Nachtansteuerungen
FB3 (200nm) – 1.500 nm (davon 500 als Schiffsführer) + 5 Nachtfahrten und 5 Nachtansteuerungen
FB4 (weltweit) – 3.500 nm (davon 1.000 nm als Skipper) + 5 Nachtfahrten und 5 Nachtansteuerungen